Compliance
Der Begriff „Compliance“ bezeichnet die Einhaltung von Gesetzen Richtlinien und freiwilligen Kodizes durch Unternehmen. Dabei dient eine gut funktionierende Compliance-Struktur der Vermeidung von Haftungs- und Strafrisiken, denen Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter durch eine immer weiter fortschreitende Regulierung des Wirtschaftslebens ausgesetzt sind.
Im Negativ-Fall drohen Bußgelder, Haft- und Geldstrafen im In- und Ausland gegen das Unternehmen und die handelnden Personen, Gewinnabschöpfung bzw. Verfallanordnungen.
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte bietet kleineren und mittelständischen Unternehmen Unterstützung bei der Errichtung und Überwachung einer funktionierenden Compliance-Struktur:
- Beratung in Grundsatz- und Einzelfragen
- Bestandsaufnahme Ihrer Organisation (Audits & Due Diligence)
- Rechtsgutachten (z.B. zur Absicherung der Entscheidungsträger)
- Workshops/Seminare für Rechts- und Fachabteilungen sowie für die Unternehmensleitung
- Beratung bei der Organisation Ihres Unternehmens und Ihrer Compliance-Struktur (z.B. Umsetzung von Ethik-Richtlinien „Codes of Conduct“, Einhaltung von AGG-Bestimmungen, Beachtung der Beteilungsrechte von Betriebsräten)
- Prüfung einer eventuellen Strafbarkeit bzw. von ordnungswidrigem Verhalten sowie ggf. anwaltliche Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren.
