Compliance
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte berät bei in allen Fragen der Corporate Compliance. Der Begriff „Compliance“ bezeichnet die Einhaltung von Gesetzen Richtlinien und freiwilligen Kodizes durch Unternehmen. Dabei dient eine gut funktionierende Compliance-Struktur der Vermeidung von Haftungs- und Strafrisiken, denen Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter durch eine immer weiter fortschreitende Regulierung des Wirtschaftslebens ausgesetzt sind.
Im Negativ-Fall drohen Bußgelder, Haft- und Geldstrafen im In- und Ausland gegen das Unternehmen und die handelnden Personen, Gewinnabschöpfung bzw. Verfallanordnungen.
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen bei der Errichtung und Überwachung einer funktionierenden Compliance-Struktur:
- Bestandsaufnahme der Unternehmensorganisation (Audits & Due Diligence)
- Rechtsgutachten (z.B. zur Absicherung der Entscheidungsträger)
- Workshops/Seminare für Rechts- und Fachabteilungen sowie für die Unternehmensleitung
- Beratung bei der Organisation des Unternehmens und der Compliance-Struktur (z.B. Umsetzung von Ethik-Richtlinien „Codes of Conduct“, Einhaltung von AGG-Bestimmungen, Beachtung der Mitbestimmung von Betriebsräten) Prüfung einer eventuellen Strafbarkeit bzw. von ordnungswidrigem Verhalten sowie ggf. anwaltliche Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren
- Tätigkeit als externe Compliance-Beauftragte
