Setzen Sie die Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes für Ihr Unternehmen einfach, schnell und rechtssicher um. Wir stellen Ihnen als Rechtsanwaltskanzlei die Einrichtung und Betreuung einer internen Meldestelle nach § 17 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) zur Verfügung.
- EINFACHWir übernehmen Full-Service die Einrichtung und Betreuung Ihrer Meldestelle.
- SCHNELLKonzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und minimieren Sie Ihren Personalaufwand.
- RECHTSSICHERUnser Team aus erfahrenen Juristen sorgt für die Einhaltung der Vorgaben.
- UNABHÄNGIGAls Anwaltskanzlei betreuen wir Ihre Meldestelle frei von Interessenkonflikten.