Wir begleiten und unterstützen Sie in allen Phasen der Pflegesatzverhandlung, von der Vorbereitung bis hin zum Schiedsstellenverfahren.
- Erstverhandlung bei Neugründungen
- Nachverhandlung bei Umstrukturierungen
- Nachverhandlung für höhere Vergütung
Pflegesatzverhandlungen sind für Pflegeeinrichtungen oft komplex und erfüllen zugleich eine wichtige Funktion, um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Gründe für die Pflegesatzverhandlung gibt es einige: Ob bei Neugründungen, bei Umstrukturierungen oder für Bestandseinrichtungen, die eine höhere Vergütung wollen. Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Pflegesatzverhandlung und kümmern uns um eine zügige und gewinnbringende Lösung.
Bei Pflegesatzverhandlungen sind besondere Branchenkenntnisse erforderlich. Als Wirtschaftskanzlei mit Notar haben wir uns auf die Beratung und Betreuung von Pflegeunternehmen spezialisiert. Wir führen Ihre Pflegesatzverhandlung sicher und souverän und können dabei auf unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen. Das bedeutet, wir wissen, worauf es ankommt und unterstützen Sie ganzheitlich von der Vorbereitung über Antragsstellung und Verhandlung bis hin zum Schiedsstellenverfahren.
Jahre Erfahrung
zentraler Standort in Bochum
Mandate
Egal in welcher Phase der Pflegesatzverhandlung Sie sich gerade befinden, fragen Sie einfach unverbindlich bei uns an.
Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Pflegesatzverhandlung
Bei der Pflegesatzverhandlung ist den Beteiligten insgesamt daran gelegen, eine rechtssichere und zügige Verhandlung umzusetzen. Eine gute Vorbereitung zahlt sich hier aus, damit die Kalkulation die Plausibilitätsprüfung besteht, keine zweite Darlegungsstufe erforderlich wird und die Verhandlung und ggf. das Schiedsstellenverfahren zügig ablaufen. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, die Verhandlungen praktisch, lösungsorientiert und gewinnbringend zu gestalten.
Bei der Pflegesatzverhandlung sollte der Steuerberater frühzeitig involviert sein und den Mandanten mit professioneller Hilfe unterstützen. Wichtig ist dabei, dass der Steuerberater sich mit der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen auskennt.
Der klassische Verfahrensablauf lässt sich in vier Phasen unterteilen:
Nach einer Zwischenberatung kommt es entweder zu einem Vergleichsschluss oder zu einem Schiedsspruch. Das Verfahren wird abgeschlossen durch die Zusendung des Protokolls und einer schriftlichen Ausfertigung des Schiedsspruchs.
Mit einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Schiedsspruchs kann eine Anfechtungsklage eingereicht werden. Diese Klage gegen den Schiedsspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Hat die Klage Erfolg, wird der Schiedsspruch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die Schiedsstelle zurückverwiesen.
Egal in welcher Phase der Pflegesatzverhandlung Sie sich gerade befinden, fragen Sie einfach unverbindlich bei uns an. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
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