„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.“
– Gustav Radbruch
Die Pflegebranche befindet sich erneut an einem rechtspolitischen Wendepunkt. Während über eine Neuausrichtung der Vergütungssysteme, das Pflegevergütungsgesetzentwicklungsgesetz (PNOG) sowie eine mögliche Lockerung der tarifrechtlichen Vorgaben diskutiert wird, stellt sich eine grundsätzliche Frage: Welchem Zweck dient das Recht?
Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch beantwortete diese Frage mit einem ebenso einfachen wie zeitlosen Satz: „Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.“ Recht erschöpft sich nicht darin, Regeln aufzustellen oder Kosten zu begrenzen. Es muss einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten schaffen. Gerade im Pflegebereich bedeutet dies, die berechtigten Interessen der Pflegebedürftigen, der Pflegekräfte, der Pflegeunternehmen und der Beitragszahler gleichermaßen in den Blick zu nehmen.
Weitere aktuelle Informationen, praktische Einschätzungen und Diskussionen zur Pflegebranche finden Sie außerdem in unserem Podcast „House of Law“.