Forderungsmanagement für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Wenn Leistungen erbracht sind, muss auch die Finanzierung funktionieren. Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe stehen täglich für ihre Bewohnerinnen und Bewohner sowie für ihre Klientinnen und Klienten ein. Sie sichern Versorgung, Betreuung und Teilhabe – häufig unabhängig davon, ob die Kosten bereits vollständig geklärt oder gezahlt sind.

Bleiben Zahlungen aus, entsteht schnell eine wirtschaftlich erhebliche Belastung. Offene Forderungen binden Liquidität, erhöhen den Verwaltungsaufwand und können Einrichtungen jeder Größe unter Druck setzen. Ein professionelles Forderungsmanagement ist deshalb kein nachgelagerter Formalismus, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer wirtschaftlich stabilen Unternehmensführung.

Wir sorgen dafür, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden.

Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte I Notar unterstützt stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe bundesweit bei der konsequenten und rechtssicheren Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche.

Dabei geht es um weit mehr als die bloße Inanspruchnahme säumiger Bewohnerinnen und Bewohner oder Klientinnen und Klienten. Wir prüfen die gesamte Anspruchssituation, identifizieren die jeweils Verantwortlichen und entwickeln eine Strategie, die rechtliche Durchsetzung und wirtschaftliche Zweckmäßigkeit miteinander verbindet.

 

Unsere Beratung und Vertretung umfasst insbesondere:

  • die Durchsetzung offener Entgelte aus Heim-, Pflege-, Betreuungs- und Nutzungsverhältnissen
  • die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörigen
  • die Inanspruchnahme von Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten, wenn diese ihre Pflichten verletzt und dadurch Zahlungsausfälle oder sonstige Schäden verursacht haben
  • die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Sozialhilfeträgern, Pflegekassen, Krankenkassen, Landschaftsverbänden und sonstigen Kostenträgern
  • die rechtssichere Beschleunigung verzögerter Bewilligungs- und Zahlungsprozesse
  • die Prüfung von Kostenübernahme, Leistungszuständigkeit und Erstattungsansprüchen
  • das Forderungsmanagement einschließlich Mahnwesen, Verhandlungen, Klageverfahren und Zwangsvollstreckung
  • die strategische Verbindung von Zahlungsdurchsetzung und einer möglichen Kündigung des Vertragsverhältnisses nach den Vorgaben des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) beziehungsweise der jeweils anwendbaren landesrechtlichen Vorschriften.
 

Kostenträger zur Zahlung bewegen, bevor Liquidität verloren geht.

Gerade bei Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe können unterschiedliche Zuständigkeiten, ungeklärte Leistungszeiträume oder fehlende Unterlagen dazu führen, dass berechtigte Forderungen nur verzögert beglichen werden. Für die Einrichtung bedeutet das: Die Leistung ist erbracht, die Kosten laufen weiter doch die Zahlung bleibt aus.

Wir setzen uns mit Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und sonstigen Kostenträgern auseinander und verfolgen die Ansprüche unserer Mandanten mit der gebotenen Konsequenz. Ziel ist es, offene Finanzierungsfragen schnell zu klären, Zahlungen zu beschleunigen und unnötige Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Dabei behalten wir die einzelne Forderung im Blick. Zudem analysieren wir auch wiederkehrende Ursachen, optimieren Abläufe und unterstützen Einrichtungen dabei, ihre Vertrags- und Abrechnungsprozesse rechtssicher und durchsetzungsstark aufzustellen.

 

Forderungsdurchsetzung und Kündigung zusammen denken.

In bestimmten Fällen reicht es nicht aus, offene Beträge lediglich anzumahnen. Wenn Zahlungen dauerhaft ausbleiben, muss auch geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung des Heim- oder Betreuungsvertrags in Betracht kommt.

Eine solche Maßnahme hat erhebliche rechtliche und praktische Konsequenzen. Sie muss sorgfältig vorbereitet, ordnungsgemäß begründet und mit den sozialrechtlichen sowie heimrechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt werden.

Wir prüfen die Voraussetzungen im Einzelfall und entwickeln eine Vorgehensweise, die sowohl die wirtschaftlichen Interessen der Einrichtung als auch die besonderen Schutzvorschriften der betroffenen Personen berücksichtigt.

 

Wir agieren für Einrichtungen jeder Größe.

Wir vertreten Träger und Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe bundesweit: vom kleinen, inhabergeführten Pflegeunternehmen über ambulante Dienste und spezialisierte Intensivpflegedienste bis hin zu großen Trägern und Konzernen.

Unabhängig von der Größe der Einrichtung verfolgen wir einen klaren Anspruch: Forderungen sollen nicht unnötig liegen bleiben. Wir schaffen Übersicht, erhöhen den Durchsetzungsdruck und sorgen dafür, dass unsere Mandanten ihre berechtigten Ansprüche wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich belastbar verfolgen können.

Unsere Stärke: Branchenkenntnis, Durchsetzungskraft und wirtschaftlicher Blick. Forderungsmanagement in der Pflege und Eingliederungshilfe erfordert mehr als allgemeine Inkasso-Erfahrung. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Pflege- und Sozialrecht, Vertragsrecht, Betreuungsrecht, Heimrecht und Zivilrecht.

Wir kennen die besonderen Abläufe und Konfliktlagen der Branche.

Dadurch können wir Forderungen präzise einordnen, Verantwortlichkeiten herausarbeiten und die passende Strategie wählen – von der frühzeitigen außergerichtlichen Intervention bis zur konsequenten gerichtlichen Durchsetzung.

Sie warten auf Zahlungen, die Ihre Einrichtung dringend benötigt?

Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten nächsten Schritte.

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