DSC_0003

Pressemitteilungen

APG DVO NRW: Die Begründung des LSG NRW liegt vor!

LSG NRW rettet Investitionskosten im Bereich der Annerkennung von Grundstücksflächen und des Erbbauzinssatzes: 

Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte I Notar haben den Träger einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich in einem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 18.11.2021 – Az: L 5 P 66/18) vertreten. Der Einrichtungsträger begehrte die volle Anerkennung der von der Einrichtung genutzten Grundstücksfläche sowie die Anerkennung eines höheren Erbbauzinssatzes.  

Nunmehr liegt das vollständige Urteil vor! Bitte bedienen Sie den Download Link!

Rückfragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Verfahrensbeteiligten Frau RAin von Hobe und Herr RA Kaminski, LL.M. aus erster Hand!

 

Ähnliche Beiträge

Neuer Podcast Online!

Das sozialversicherungsrechtliche Dreiecksverhältnis Grundlagenwissen Pflegebranche: Das House of Law gibt ihnen einen grundlegenden Überblick über die Rechtsbeziehungen in der Pflegebranche. Aus unserer Sicht lebt es

Weiterlesen