APG DVO NRW: Die Begründung des LSG NRW liegt vor!
LSG NRW rettet Investitionskosten im Bereich der Annerkennung von Grundstücksflächen und des Erbbauzinssatzes:
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte I Notar haben den Träger einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich in einem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 18.11.2021 – Az: L 5 P 66/18) vertreten. Der Einrichtungsträger begehrte die volle Anerkennung der von der Einrichtung genutzten Grundstücksfläche sowie die Anerkennung eines höheren Erbbauzinssatzes.
Nunmehr liegt das vollständige Urteil vor! Bitte bedienen Sie den Download Link!
Rückfragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Verfahrensbeteiligten Frau RAin von Hobe und Herr RA Kaminski, LL.M. aus erster Hand!