Das Landessozialgericht für das Saarland hat in einem Beschluss die Kündigung eines Versorgungsvertrages nach §§ 132, 132a SGB V für unwirksam erklärt. In der Sache kündigten sämtliche Kostenträger wegen diversen angeblichen Gründen. Diese waren schon seit Jahren bekannt. Das reichte den Richten am Landessozialgericht nicht aus. Anders als die Richter in der Vorinstanz haben sie die ausgesprochenen Kündigungen von Anfang an als unwirksam angesehen. Ihre Rückfragen zu dem Beschluss beantworten wir auch gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns!

Newsletter Janaur 2023
„Ich könnte manchmal vor Glück eine ganze Allee von Purzelbäumen schlagen.“ Mit diesem Zitat von Heinz Erhardt kommentieren wir unsere Neujahrswünsche an Sie! Gesundheit und Erfolg wünschen wir