Neuer Podcast Online!
Neuer Podcast online! Forderungsmanagement für Pflegeeinrichtungen: Ein interessanter Podcast zum Forderungsmanagement steht auf unserer Seite, Spotify und Apple Podcasts bereit. Alle wichtigen Informationen aus erster
Neuer Podcast online! Forderungsmanagement für Pflegeeinrichtungen: Ein interessanter Podcast zum Forderungsmanagement steht auf unserer Seite, Spotify und Apple Podcasts bereit. Alle wichtigen Informationen aus erster
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 22.09.2021 entschieden, dass Intensivpflegedienste nicht zur Altenpflegeumlage nach der § 25 AltPlG i.V.m. §§ 2, 8 der AltPflAusglVO
Das Landessozialgericht für das Saarland hat in einem Beschluss die Kündigung eines Versorgungsvertrages nach §§ 72 ff SGB IX für unwirksam erklärt. In der Sache
Das Landessozialgericht für das Saarland hat in einem Beschluss die Kündigung eines Versorgungsvertrages nach §§ 132, 132a SGB V für unwirksam erklärt. In der Sache
„Ebenso wie beim Fußballspiel der Schiedsrichter nicht mitspielen darf, hat auch der Staat nicht mitzuspielen.“ Das hat Ludwig Erhard 1963 gesagt. Man sollte mal wieder
Das Arbeitsgericht Köln hat am 14.09.2021 entschieden, dass Assistenzdienste nach dem SGB IX nicht unter den Pflegemindestlohn fallen. Warum das so ist und welche Konsequenzen
Nach Gerhard Schröder gilt: „Man kann es so oder so machen. Ich bin für so.“ Aus diesem Grund machen wir es aber anders und wünschen
Das LSG NRW hat ein Urteil zu der Problematik der Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen nach der APG DVO NW getroffen (L 5P 122/20). In der
Herbert Wehner wird noch einmal modern. „Der Ausbau des Sozialstaates bleibt unser Auftrag ebenso wie die Bewahrung der liberalen Bürgerrechte.“ Könnte man heute gut im Wahlkampf
Neuer Podcast online! Zukunftsberuf Rechtsanwalt (m/w/d): Eine gute Referendarausbildung ist der Schlüssel. Heute interviewt Dr. Stefan Ulbrich unseren Referendar Herrn Rensinghoff zu seinen Erfahrungen und
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen